Mietbedingungen
Stand: 20. Oktober 2026. Diese Mietbedingungen werden Bestandteil des Vertrags, wenn sie vereinbart und in den Mietvertrag einbezogen werden.
Verbindliche Online-Bestellung und Annahme
Im ausdrücklich gekennzeichneten Testbetrieb entsteht keine verbindliche Bestellung und kein Vertrag. Im freigeschalteten Echtbetrieb gibt der Kunde mit dem Button „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Vertragsangebot mit den unmittelbar davor angezeigten Leistungen, Terminen und Preisen ab. Der Vertrag entsteht erst durch ausdrückliche Annahme von TAK nach Prüfung der technischen Voraussetzungen, Termine und Verfügbarkeit. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt keine Annahme dar. Die bloße Abgabe der Bestellung löst noch keine Vorauszahlung aus; diese wird erst mit Vertragsschluss fällig. Abweichende Leistungen, Termine oder Preise werden dem Kunden als neues Angebot vorgelegt und bedürfen seiner Zustimmung.
1. Mietgegenstand und Leistungsumfang
Vermietet wird eine mobile elektrische Heizzentrale entsprechend dem individuellen Angebot. Der Mietumfang kann insbesondere Wasserspeicher, Schaltschrank/Steuerung, Heizstab, Umwälzpumpe, Sicherheits- und Regelungseinrichtungen sowie die für den vereinbarten Einsatz erforderlichen Verbindungskomponenten umfassen.
Die Tagesmiete und eine einmalige Einsatzpauschale werden vor Vertragsschluss im individuellen Angebot ausgewiesen. Die Einsatzpauschale umfasst An- und Abfahrt, Montage einschließlich Inbetriebnahme, Demontage und die für die vereinbarte Montage erforderlichen Kaufteile. Die vereinbarten Gesamtkosten werden im Angebot ausgewiesen. Die darin enthaltene Pauschale für die zur Montage erforderlichen Kaufteile wird in der ersten Rechnung als eigene Position ausgewiesen. Gesondert vereinbarte Wochenend- und Feiertagszuschläge werden zusätzlich berechnet. Im Angebot wird zwischen vermieteten Komponenten und Kaufteilen unterschieden. Die Kaufteile gehen in das Eigentum des Kunden über und verbleiben nach Mietende beim Kunden; sie werden bei der Rückgabe der vermieteten Anlage nicht zurückverlangt. Zusätzlich vereinbarte Heizkörper werden hingegen vermietet. Ihre Größen und Stückzahlen sowie Tagesmieten und Auf- und Abbaukosten werden im Angebot ausgewiesen. Sie werden von den beauftragten Partnerbetrieben mitgebracht, aufgestellt, nach Mietende abgebaut und wieder mitgenommen. Die Warmwasserfunktion verursacht keinen Aufpreis auf die Tagesmiete. Bei gewünschter Warmwassernutzung werden der zusätzliche Montage- und Demontageaufwand des Warmwasseranschlusses sowie die benötigten Bauteile nach Prüfung der Anschlusssituation individuell angeboten. Hierfür gilt kein pauschaler Festpreis. Eine Berechnung mit ausgewähltem Warmwasseranschluss ist bis zur Vereinbarung dieser Kosten nur ein vorläufiger Teilbetrag. Dauerhaft verbaute Teile wie T-Stücke und Kugelhähne verbleiben nach dem Rückbau beim Kunden; die im Objekt verbleibenden Kaufteile gehen in dessen Eigentum über. Die Warmwassernutzung selbst ist im Mietpreis enthalten. Der vereinbarte Preis für den Warmwasseranschluss wird vor Vertragsschluss im individuellen Angebot ausgewiesen und vereinbart, in der ersten Rechnung separat aufgeführt und bei Auftragsvergabe zusammen mit den übrigen Einsatzkosten bezahlt. Gegenüber Verbrauchern werden die zu zahlenden Preise einschließlich Umsatzsteuer angegeben. Mietdauer und vereinbarter Leistungsumfang ergeben sich aus dem individuellen Mietvertrag.
Langzeitmiete und Heizperiode
Für längere Mietzeiten, auch über eine gesamte Heizperiode, bieten wir vergünstigte Langzeitkonditionen an. Der Mietpreis wird separat kalkuliert und persönlich im individuellen Angebot vereinbart. Die veröffentlichten Tagesstaffeln und die Berechnungen des Angebotsrechners bilden die regulären Tarife ab; individuell angebotene Langzeitpreise sind darin nicht berücksichtigt.
Heizzentralen- und Heizkörpermiete
| Modell | Tage 1–3 | Tage 4–7 | Ab Tag 8 |
|---|---|---|---|
| 3 kW Einstellbar: 2,4–4 kW | 41,65 € brutto 35,00 € netto | 35,70 € brutto 30,00 € netto | 29,75 € brutto 25,00 € netto |
| 6 kW Einstellbar: 4–7 kW | 53,55 € brutto 45,00 € netto | 47,60 € brutto 40,00 € netto | 41,65 € brutto 35,00 € netto |
| 12 kW Einstellbar: 8–13 kW | 77,35 € brutto 65,00 € netto | 65,45 € brutto 55,00 € netto | 59,50 € brutto 50,00 € netto |
| 24 kW Einstellbar: 14–25 kW | 89,25 € brutto 75,00 € netto | 77,35 € brutto 65,00 € netto | 65,45 € brutto 55,00 € netto |
| 36 kW Einstellbar: 26–37 kW | 101,15 € brutto 85,00 € netto | 89,25 € brutto 75,00 € netto | 77,35 € brutto 65,00 € netto |
| Modell | Tage 1–3 | Tage 4–7 | Ab Tag 8 |
|---|---|---|---|
| 900 × 600 mm | 5,95 € brutto 5,00 € netto | 5,36 € brutto 4,50 € netto | 4,17 € brutto 3,50 € netto |
| 900 × 1200 mm | 8,33 € brutto 7,00 € netto | 7,74 € brutto 6,50 € netto | 6,55 € brutto 5,50 € netto |
Heizkörperstaffel: Tage 1–3, Tage 4–7 und ab Tag 8. Jede Preisstufe gilt nur für die Miettage ihres Abschnitts; frühere Tage werden nicht rückwirkend günstiger.
Jede Preisstufe gilt nur für die Miettage ihres Zeitabschnitts. Für Heizzentralen werden Tage 1–3 zum ersten Satz, Tage 4–7 zum zweiten und weitere Tage ab Tag 8 zum dritten Satz berechnet. Ab Tag 8 gelten die in der Tabelle genannten Nettotagespreise je Leistungsklasse. Die Einstellung erfolgt innerhalb des jeweiligen Leistungsbereichs; die Miete richtet sich nach der gewählten Leistungsklasse. Frühere Miettage werden nicht rückwirkend günstiger. Mindestberechnung: 3 Kalendertage. Zur Berechnung werden die Nettotagespreise mit den Tagen im jeweiligen Zeitabschnitt multipliziert. Die Abschnitte werden addiert und mit der Geräte- beziehungsweise Heizkörperanzahl multipliziert. Auf die gesamte Mietposition werden 19 % Umsatzsteuer berechnet und auf Cent gerundet; gerundete Bruttotagespreise können dadurch geringfügig abweichen. Beispiel: Ein Heizkörper 900 × 600 mm kostet bei 15 Miettagen 3 × 5,00 € + 4 × 4,50 € + 8 × 3,50 € = 61,00 € netto beziehungsweise 72,59 € brutto. Heizkörper werden nach Mietende abgebaut und wieder mitgenommen; ihre Miete erscheint in der Schlussrechnung.
Montage, Anschluss und Zusatzleistungen
Die Grundpauschale für Montage, Inbetriebnahme und Demontage beträgt 583,10 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer (490,00 € netto) je Heizzentrale. Sie gilt sowohl bei „Nur Heizzentrale“ als auch bei „Heizzentrale mit Heizkörpern“. Die Monteur-Arbeitsstunden und Fahrzeit für den vereinbarten Einsatzumfang sind in dieser Grundpauschale enthalten und werden nicht als zusätzliche Stundenposition berechnet. Für zusätzliche Heizkörper werden je Stück 29,75 € einschließlich Umsatzsteuer (25,00 € netto) für Aufbau, Anschluss und Abbau zusätzlich zur Heizzentralen-Grundpauschale berechnet. Anbauteile und Standardanschluss kosten in beiden Varianten 226,10 € einschließlich Umsatzsteuer (190,00 € netto) je Heizzentrale. Die Bauteilpauschale wird als eigene Rechnungsposition ausgewiesen.
Der Standardumfang setzt einen zugänglichen Aufstellort, geeignete Strom- und Wasseranschlüsse sowie die vereinbarten Anschlusswege und Leitungslängen voraus. Neue Stromleitungen, aufwendige Umbauten oder außergewöhnliche Transportarbeiten werden bei Bedarf separat angeboten. Bereits in Pauschalen enthaltene Leistungen werden nicht nochmals berechnet. Erforderliche zusätzliche Materialien und Übernachtungen werden vor Vertragsschluss separat angeboten und vereinbart. Der unverbindliche Website-Rechner ersetzt diese Prüfung und Vereinbarung nicht.
Fahrzeugkosten und Fernfahrtpauschale
Für Anlieferung und Abholung werden viermal die einfache Fahrstrecke zwischen Helsa und dem Einsatzort berechnet, entsprechend jeweils einer Hin- und Rückfahrt für Lieferung und Abholung. Die Fahrzeugkosten betragen 0,4165 € einschließlich Umsatzsteuer (0,35 € netto) je gefahrenem Kilometer; der Gesamtbetrag wird auf Cent gerundet. Die Fahrstrecke und die Fahrzeugkosten werden vor Vertragsschluss geprüft und im Angebot vereinbart. Die Monteur-Fahrzeit ist in der Heizzentralen-Grundpauschale enthalten.
Bei über 250 km einfacher Entfernung ab Helsa wird einmal für den gesamten Einsatz eine Tagesarbeitskostenpauschale von 142,80 € einschließlich Umsatzsteuer (120,00 € netto) für den zusätzlichen Dispositionsaufwand berechnet. Sie fällt zusätzlich zu den Fahrzeugkosten an, unabhängig von Mietdauer und Heizzentralenanzahl, und nicht nochmals für die Abholung. Bei genau 250 km oder weniger entfällt sie. Einsatzkosten und vereinbarte Zusatzleistungen werden vor Vertragsschluss ausgewiesen, in der ersten Rechnung separat aufgeführt und bei Auftragsvergabe bezahlt.
Mietdauer und Abrechnung
Die Miete beginnt am Kalendertag des Einbaus der Heizzentrale am Einsatzort und endet am Kalendertag ihres Abbaus. Die Mindestmietdauer beträgt drei Kalendertage. Abgerechnet wird nach Kalendertagen. Einbau- und Abbautag werden unabhängig von der jeweiligen Uhrzeit als volle Miettage berechnet. Auch wenn die tatsächliche Nutzung weniger als drei Kalendertage beträgt, werden mindestens drei Tagesmieten je Heizzentrale berechnet. Der Mietpreis ergibt sich aus der Summe der Tagesmieten in den jeweiligen Zeitabschnitten und der Anzahl der Heizzentralen, bei einer Mindestberechnung von drei Tagen. Gesetzliche Rechte bei Mängeln oder Leistungsstörungen sowie ein gesetzliches Widerrufsrecht bleiben unberührt.
Beispiel: Einbau am Montag und Abbau am Mittwoch ergeben drei Miettage: Montag, Dienstag und Mittwoch.
Zahlungsablauf
Mit Auftragsvergabe ist der verbindliche Vertragsschluss auf Grundlage des individuellen Angebots gemeint; eine unverbindliche Anfrage löst keine Zahlungspflicht aus. Bei Auftragsvergabe sind die Kaution und die im Angebot vereinbarten einmaligen Einsatzkosten einschließlich Fahrzeugkosten und vereinbarter Zusatzleistungen sofort vollständig zu bezahlen. In der ersten Abrechnung wird die Bauteilpauschale als eigene Rechnungsposition ausgewiesen. Sie ist Bestandteil der vereinbarten Einsatzkosten und wird bei Auftragsvergabe mitbezahlt. Die Kaution wird davon getrennt ausgewiesen und ist kein Bestandteil des Mietpreises. Für die Kaution stehen Barzahlung und Echtzeitüberweisung zur Verfügung. Die Miete wird nach Beendigung der Mietzeit und Abbau anhand der vereinbarten Tagespreise je Zeitabschnitt und der abzurechnenden Miettage in einer zweiten, abschließenden Rechnung abgerechnet. Diese Mietrechnung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Für die einmaligen Einsatzkosten und die spätere Mietrechnung wählt der Kunde Barzahlung oder Überweisung auf Rechnung. Die Zahlungsart wird in der Bestellübersicht und der Annahme ausgewiesen. Die Zahlungsweise der Kaution bleibt davon getrennt.
Wochenend- und Feiertagszuschläge
Für auf ausdrücklichen Kundenwunsch vereinbarte Montage- oder Demontagetermine an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am jeweiligen Einsatzort wird ein gesonderter Zuschlag berechnet. Die Verfügbarkeit solcher Termine wird vorab abgestimmt. Der Zuschlag beträgt je Montage- oder Demontageeinsatz 178,50 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer (150,00 € netto). Er wird unabhängig von der Anzahl der beim selben Einsatz betreuten Heizzentralen einmal je Einsatztermin berechnet. Derselbe Einsatz wird bei Zusammentreffen von Wochenende und Feiertag nicht doppelt berechnet. Finden sowohl Montage als auch Demontage an zuschlagspflichtigen Terminen statt, fallen zwei Zuschläge an, zusammen 357,00 € einschließlich Umsatzsteuer (300,00 € netto). Der jeweils anfallende Zuschlag wird dem Kunden vor der Terminvereinbarung mitgeteilt und ausdrücklich vereinbart. Ein von TAK Systems ohne entsprechenden Kundenwunsch verlegter Termin begründet keinen solchen Zuschlag.
Ein Zuschlag für die Montage wird in der ersten Rechnung separat ausgewiesen und mit der Einsatzpauschale bei Auftragsvergabe bezahlt. Wird ein Wochenend- oder Feiertagstermin erst nach Auftragsvergabe vereinbart, werden Zuschlag und Zahlungszeitpunkt vor dieser Terminänderung ausdrücklich vereinbart. Ein Zuschlag für die Demontage wird in der zweiten, abschließenden Rechnung separat ausgewiesen und ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Die reguläre Demontage bleibt in der Einsatzpauschale enthalten; der Zuschlag betrifft ausschließlich den gewünschten besonderen Einsatztermin. Gesetzliche Rechte, insbesondere im Widerrufsfall, bleiben unberührt.
2. Lieferung, Anschluss und Inbetriebnahme
Der Mieter stellt zum vereinbarten Termin den Zugang zum Objekt, einen geeigneten Aufstellort, den erforderlichen Stromanschluss, einen zugänglichen Wasseranschluss zur Befüllung der Anlage und die vereinbarten hydraulischen Anschlusspunkte bereit. Die konkreten Anforderungen an Stromversorgung, Anschluss und Aufstellort werden vor Vertragsschluss abgestimmt. Aufstellung, Anschluss der Heizzentrale an die bereitgestellte Stromversorgung, hydraulischer Anschluss, Befüllung, Entlüftung und Erstinbetriebnahme erfolgen durch hierfür qualifizierte Fachkräfte unserer beauftragten Partnerbetriebe.
Der Kunde stellt eine zur Anlage passende 400-V-Stromversorgung und einen zugänglichen Wasseranschluss zur Befüllung bereit. Die benötigte Stromversorgung hängt von Leistungsklasse und Ausführung ab. Ob eine CEE-Verbindung mit 32 A geeignet ist oder ein anderes Anschlusskonzept benötigt wird, prüft ein hierzu berechtigter Elektrofachbetrieb vorab. Für 24 und 36 kW wird das geeignete Anschlusskonzept gesondert abgestimmt. Anschlussart, erforderliche Absicherung und Schutzmaßnahmen werden vor dem Einsatz abgestimmt. Der Kunde führt keine Anschlussarbeiten an der Heizzentrale aus.
Die temporäre Anbindung erfolgt nach technischer Prüfung am Einsatzort. Soweit vereinbart, wird ein Zugang über T-Stück und Kugelhähne hergestellt. Die konkrete Ausführung richtet sich nach den Gegebenheiten des Objekts und bleibt den Fachkräften unserer beauftragten Partnerbetriebe vorbehalten.
3. Betrieb und Bedienung
Der Mieter darf die ihm in der Bedienungsanleitung ausdrücklich freigegebenen Einstellungen, insbesondere Vorlauftemperatur und Spreizung, vornehmen. Andere Eingriffe sind nicht zulässig. Der Mieter sorgt für einen standsicheren, trockenen und gegen unbefugten Zugriff geschützten Aufstellbereich.
Der Mieter hat die Anlage vor unbefugten Eingriffen zu schützen. Arbeiten an der Anlage und ihren Anschlüssen dürfen nur durch die Fachkräfte unserer beauftragten Partnerbetriebe oder von uns hierfür freigegebene Fachkräfte erfolgen.
4. Veränderungsverbot und Schadensanzeige
Der Mieter darf weder die mobile Heizzentrale noch angeschlossene Komponenten, Leitungen oder Sicherheitseinrichtungen verändern, öffnen, umbauen, versetzen oder durch Dritte verändern lassen. Veränderungen an der angeschlossenen Bestandsheizung sind dem Mieter ebenfalls untersagt, soweit sie den vereinbarten Anschluss oder den sicheren Betrieb beeinträchtigen können.
Störungen, Schäden, ungewöhnliche Betriebszustände und der Verlust der Stromversorgung sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften für den dadurch verursachten Schaden. Unsere weitergehenden gesetzlichen Rechte, einschließlich einer außerordentlichen Kündigung nach vorheriger Abmahnung, soweit rechtlich erforderlich, bleiben unberührt.
5. Betriebsbereitschaft und Störungsservice
Wir stellen die Anlage nach erfolgreicher Inbetriebnahme im vereinbarten Umfang betriebsbereit zur Verfügung, solange insbesondere die erforderliche Stromzufuhr und die am Einsatzort vereinbarten Voraussetzungen gewährleistet sind. Bei unvorhergesehenen Störungen, die nicht vom Mieter oder aus dessen Verantwortungsbereich verursacht wurden, veranlassen wir unverzüglich die Prüfung und unentgeltliche Störungsbeseitigung im Rahmen des vereinbarten Mietverhältnisses.
Für Mängel, Leistungsstörungen und Schadensersatz gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Vorliegen einer Störungsursache außerhalb unserer Anlage begründet für sich allein keinen pauschalen Ausschluss gesetzlicher Rechte des Mieters.
6. Kaution und Übergabe
Bei Auftragsvergabe ist eine Kaution von 1.000,00 € je Heizzentrale sofort per Barzahlung oder Echtzeitüberweisung zu leisten. Die Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis und ist kein Bestandteil des Mietpreises. Bei Anlieferung und Inbetriebnahme erstellen wir gemeinsam mit dem Mieter eine Bilddokumentation und ein Übergabeprotokoll. Der Mieter bestätigt darin den bei Übergabe festgestellten Zustand.
7. Rückgabe und Rückzahlung der Kaution
Nach Ende der Mietzeit wird die Anlage zurückgebaut und ein Rückgabeprotokoll erstellt. Die Kaution wird nach Rückgabe und Prüfung sowie Begleichung sämtlicher Rechnungen aus diesem Mietverhältnis unverzüglich zurückgezahlt, soweit keine weiteren gesicherten Ansprüche bestehen. Bis zur abschließenden Abrechnung oder bei noch offenen Rechnungsbeträgen darf nur der zur Sicherung der betreffenden Ansprüche erforderliche Teil zurückbehalten werden; ein nicht mehr benötigter Restbetrag wird unverzüglich ausgezahlt. Veränderungen oder Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch werden dem Mieter nicht als Schaden berechnet. Die Rückzahlung hängt nicht allein von der Unterzeichnung eines Rückgabeprotokolls ab.
Soweit die Prüfung von Schäden oder offenen Forderungen mehr Zeit erfordert, dürfen wir einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Klärung zurückbehalten. Nachgewiesene Schäden oder Aufwendungen aufgrund schuldhafter Pflichtverletzungen des Mieters werden gesondert in Rechnung gestellt oder mit der Kaution verrechnet; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
8. Rückbau und Abholung
Je nach Einsatz wird der Abbautermin bereits im individuellen Angebot festgelegt oder später nach Meldung des Mieters vereinbart. Ist noch kein fester Abbautermin vereinbart, meldet der Mieter TAK Systems den gewünschten Abbautermin mit einem Vorlauf von mindestens drei Kalendertagen; Wochenenden und Feiertage zählen mit. Anschließend wird der Rückbau- und Abholtermin abgestimmt. Der Vorlauf dient der Einsatzplanung; gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt. Die Reparatur oder Wiederinbetriebnahme der Bestandsheizung ersetzt diese Terminabstimmung nicht. Die Fachkräfte unserer beauftragten Partnerbetriebe führen den Rückbau durch und holen die mobile Anlage ab. Der Mieter gewährleistet den vereinbarten Zugang zum Objekt und zur Anlage. Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Die gesonderte Widerrufsinformation erläutert Frist, Erklärung und Rechtsfolgen. Ein Beginn innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt auf ausdrückliches, gesondert erklärtes Verlangen des Verbrauchers. Im Widerrufsfall ersetzt die reguläre Tagesabrechnung einschließlich der Mindestmietdauer nicht die gesetzlichen Regeln über Wertersatz. Demontage und Abholung werden durch TAK Systems organisiert; dafür wird keine zusätzliche Rückbau- oder Abholgebühr berechnet. Bereits gezahlte Beträge werden nach den gesetzlichen Widerrufsfolgen abgerechnet und erstattet. Ein etwaiger Wertersatz für bis zum Widerruf tatsächlich erbrachte Leistungen richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen. Zur Dokumentation wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform festzuhalten. Die Folgen einer unwirksamen Bestimmung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stand des Arbeitsentwurfs: 20. Oktober 2026
